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Steuertransparenz in CSR-Berichten

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Mit GRI 207 wurde das Steurkonzept als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft. © csr-reporter mit Material von Tumisu/pixabay

Die EU will international tätige Konzerne zu mehr Steuertransparenz verpflichten. Dazu soll die Bilanzrichtlinie erweitert werden. Das EU-Parlament hat dem Vorhaben schon zugestimmt, jetzt muss es noch in nationales Recht umgesetzt werden. Ab 2024 ist dann mit den ersten Veröffentlichungen zu rechnen.

Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie zukünftig verpflichtet sind, in vier sogenannten Disclosures Angaben zu ihrem Steuerkonzept zu machen und zusätzlich einen Country-by-Country-Report (CbCR) zu erstellen und diesen nicht nur den Finanzbehörden zu übermitteln, sondern auch zu veröffentlichen. Der Bericht muss Angaben zu den erzielten Gewinnen, den gezahlten Ertragssteuern und der Anzahl der Beschäftigten enthalten, und zwar separat für jedes Land. Betroffen wären Unternehmen mit Firmensitz oder einer Niederlassung in der EU und einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro.

Seit 1. Januar 2021 gilt die Erweiterung GRI 207: Tax 2019

Unternehmen dieser Größenordnung sind meist auch von der CSR-Richtlinie erfasst oder werden zukünftig von der überarbeiteten Directive (CSRD) erfasst sein. Für sie könnte das Thema auch schon vorher relevant werden. Unternehmen die nach dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) ihren Nachhaltigkeitsbericht anfertigen  – in Deutschland etwa 80 Prozent – sind bereits betroffen. Denn seit dem 1. Januar 2021 gilt für sie die Erweiterung GRI 207: Tax 2019.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC hat sich die Jahresberichte der DAX40-Unternehmen unter dem Gesichtspunkt angeschaut, wie diese eine steuerliche Transparenzberichterstattung umsetzen, nicht nur in Bezug auf den GRI-Standard. Dafür wurden Geschäftsberichte, Nachhaltigkeitsberichte und spezielle Steuerberichte analysiert. Anschließend wurden die Unternehmen anhand eines Tax Sustainability Reporting Scores (TSR-Score) bewertet, welcher an der Freien Universität Berlin entwickelt wurde. Dieser unterscheidet nach Umsetzung der Pflichtangaben (Rating von A bis G) und ergänzenden beziehungsweise freiwilligen Angaben (Rating von 0 bis +++).

Tax Sustainability Reporting Score
Quelle: PWC

Der DAX40 steht für die 40 größten Kapitalgesellschaft am deutschen Aktienmarkt, die für etwa 80 Prozent der Marktkapitalisierung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland stehen. Wie diese Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsstrategien umsetzen, kann deshalb nicht als repräsentativ für die deutsche Wirtschaft angesehen werden, aber sie geben Aufschluss über die Entwicklung und Hürden bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Hinblick auf ihre steuerliche Transparenz haben rund drei Viertel der DAX40-Unternehmen im Berichtsjahr 2020 Informationen zur steuerlichen Nachhaltigkeit veröffentlicht, nur etwa die Hälfte davon wurde durch den GRI Standard 207 dazu motiviert. „Dies ist wohl nur als erster Schritt zu sehen. Denn fast alle verwenden für ihre nichtfinanzielle Berichterstattung bereits das GRI-Rahmenwerk“, sagt Klaus Schmidt, Mitglied der Geschäftsführung und Leiter Tax & Legal bei PwC Deutschland.

Nur wenige Unternehmen berichten nach der umfassenderen GRI 207 Comprehensive-Option

Allerdings verwendet ein Großteil der Unternehmen dabei nur die Core-Version mit ihren geringeren Offenlegungspflichten. Nur ein Fünftel der Unternehmen berichtet nach der umfassenderen Comprehensive-Option. So hat die Erweiterung GRI 207: Tax 2019 vor allem eine praktische Bedeutung, schreiben die Autoren, denn der Standard wird in vielen Unternehmen als Leitschnur zur steuerlichen Transparenz genutzt. Die Angaben zu den Steuerinformationen wurden meist im Geschäftsbericht und/oder im Nachhaltigkeitsbericht gemacht. Die Allianz und die Munich Re haben ihre Angaben in einem separaten Tax Trancpyrency Report zusammengefasst.



Drei Viertel der Unternehmen haben in Erfüllung der Disclosure-Anforderung 207-1 Angaben zum Steuerkonzept bzw. der Steuerstrategie gemacht. Damit wird dieser Teil des Standards am umfangreichsten erfüllt. Doch im Detail erzielt nur jedes dritte Unternehmen eine B-Bewertung im Rating, hat also mindestens drei Viertel aller Pflichtangaben zum Steuerkonzept umgesetzt. Bei den Angaben 207-2 zum Umgang mit Steuerrisiken nimmt die Anzahl der freiwilligen Angaben weiter ab. Dennoch haben 70 Prozent der Unternehmen auch dazu Angaben gemacht. Auch die Angaben zum Stakeholder-Management wie in 207-3 gefordert werden grundsätzlich von vielen Unternehmen erfüllt, allerdings häufig in geringem Umfang, was in deutlich schlechteren Rating-Scores (überwiegen E) sichtbar wird. Über den Umgang mit den Finanzbehörden berichten allerdings mehr als die Hälfte der Unternehmen.

Deutliches Gefälle beim Country-by-Country-Reporting

Spannend ist vor allem der Umgang mit dem Country-by-Country-Reporting 207-4. Hier zeigt sich das stärkste Gefälle. Beim CbC-Reporting vielen die Allianz und Munich Re aus dem Rahmen, weil sie als einzige Unternehmen die Anforderungen zumindest teilweise erfüllt haben. Ansonsten wurden zwar vereinzelt Angaben gemacht, die Anforderungen der Disclosure-Anforderung 207-4 damit aber nicht umgesetzt. „Hier zögerten die Unternehmen mit der Umsetzung, da die politische Diskussion um das verpflichtende öffentliche Country-by-Country-Reporting noch nicht abgeschlossen war“, so Dr. Arne Schnitger, Partner und Steuerexperte bei PwC Deutschland sowie Co-Autor der Studie. Für die kommenden Jahre ist allerdings zu erwarten, dass die Berichterstattung zur steuerlichen Transparenz umfangreicher und detaillierter wird, also mehr Anforderungen des Standards GRI 207 umgesetzt werden.

Diese Unternehmen haben bereits nach GRI 207 berichtet: Allianz, Bayer, Continental, Daimler, Deutsche Bank, MTU, Munich Re, RWE, Volkswagen, Vonovia, Symrise, Brenntag, Qiagen und Beiersdorf.


Der Standard GRI 207: Tax 2019 im Detail

GRI-207_Tax-2019
Quelle: PWC

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