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Recht auf Wohlbefinden

Tierwohl
Die Bedingungen von Zucht, Haltung und Verwertung einschließlich der Tötung von Nutztieren müssen mit guten Gründen gerechtfertigt werden. © Vera Kenneth Schipper / Unsplash

In der politischen und öffentlichen Debatte um das Wohl von Nutztieren, stehen vor allem die Haltungsbedingungen und ihre ökonomischen Konsequenzen im Mittelpunkt. Ob Tierschutzgesetz oder Tierwohlsiegel, an den katastrophalen Auswüchsen der Massentierhaltung hat sich nichts geändert. Reformbemühungen betreffen lediglich Teilaspekte und verlaufen oft im Sande, sagt der Deutsche Ethikrat, der heute eine umfangreiche Stellungnahme zum Tierwohl abgegeben hat.

In klaren Worten prangert der Ethikrat die Bedingungen der Nutztierhaltung in Deutschland an. Dabei wird nicht die Landwirtschaft angeprangert, vielmehr sei der Schutz der Tiere und ihr Wohlergehen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es reicht nicht die Verantwortung an die Konsumenten zu delegieren, so wie es von Politik und Interessenverbänden immer wieder gemacht wird.

„Vielmehr sind alle relevanten Akteure in einen ergebnisorientierten Diskurs einzubinden“, so der Ethikrat. Eine ethisch vertretbare Nutztierhaltung sei in erster Linie eine Frage verantwortlicher Regulierung. Die Rolle der Politik besteht darin, einen angemessen strukturierten Transformationsprozess zu gestalten. Dabei muss die Poltik eine faire Verteilung der Lasten, die ein solcher Strukturwandel mit sich bringt, sicherstellen.

Im Mittelpunkt der Stellungnahme „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“ steht die Überlegung, dass jedenfalls höher entwickelte Tiere einen „Eigenwert“ haben. Dieser führt zu ihrer besonderen Schutzwürdigkeit und einer besonderen Verantwortung des Menschen. Er setzt menschlichen Nutzungsinteressen Grenzen. In der Praxis werden diese Grenzen aus Sicht des Ethirats jedoch regelhaft überschritten. Der Rat fordert deshalb eine deutlich stärkere Orientierung am Tierwohl und einen achtsameren Umgang mit dem tierlichen Leben.

„Ungeachtet der vielfältigen Unterschiede zwischen den tierethischen Konzeptionen und ihren systematischen Voraussetzungen und Positionierung zur Frage des moralischen Status von Tieren lässt sich ein wachsender Konsens feststellen, dass Tiere zu schützen sind und ihr Wohlergehen dabei als zentrale Maßgabe anzuerkennen ist.“

Zitat aus der Stellungnahme des Deutschen Ethikrats „Tierwohlachtung – Zum verantwortlichen Umgang mit Nutztieren“

Diese Prinzipien sollten beim Tierwohl besondere Beachtung finden:

Schutz und Förderung des Tierwohls sind als weitreichende Verpflichtung zu verstehen: Allen Nutztieren ist während ihres ganzen Lebens ein möglichst gutes Gedeihen und Befinden zu ermöglichen, das ihren artspezifischen Verhaltensformen und Erlebnismöglichkeiten entspricht.
Tieren dürfen keine vermeidbaren Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Ökonomische Überlegungen reichen für sich gesehen nicht aus, um Leid und Schmerzen von Nutztieren als „unvermeidbar“ hinzunehmen.
Die Bedingungen von Zucht, Haltung und Verwertung einschließlich der Tötung von Nutztieren müssen mit guten Gründen gerechtfertigt werden. Dabei darf nicht pauschal auf die (Ernährungs-)Bedürfnisse der Menschen verwiesen werden.
Aus dem Respekt vor dem Leben von Tieren folgt darüber hinaus, dass generell acht- und sparsam mit tierlichem Leben umgegangen wird. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn bestimmte Nutztiere allein aufgrund ihrer geringeren ökonomischen Erträge pauschal aussortiert und vernichtet werden.
Die im Tierschutzgesetz festgelegten grundsätzlichen Schutzstandards stehen mit den in der Stellungnahme dargelegten ethischen Anforderungen in Einklang bzw. lassen sich zumindest in diesem Sinne verstehen. Dennoch sollte erwogen werden, den Grundgedanken des Tierwohls in tierschutzrechtliche Regelungen besser umzusetzen, beispielsweise mithilfe einer Umkehr von Begründungslasten und einem stärkeren Rückgriff auf tierwohlbezogene Indikatoren.
Tierwohlorientierte Vorgaben des Tierschutzgesetzes dürfen nicht im Wege der Interpretation oder der untergesetzlichen Konkretisierung unterlaufen werden. Für den Prozess der Gesetzeskonkretisierung braucht es klare, rechtsverbindliche Ergebnisse garantierende Verfahrensformen mit transparenten Beteiligungsstrukturen, die Tiere und ihre berechtigten Belange angemessen „repräsentieren“. Institutionalisierte Interessenkonflikte und einseitige Besetzungen sind zu vermeiden.
Nutztierbasierte Produkte sind in ihrer besonderen Wertigkeit anzuerkennen. Ferner sind Ersatzprodukte zu stärken. Die zunehmende Nachfrage von Konsumenten nach pflanzenbasierten Fleischersatzprodukten ist als indirekter Beitrag zum Tierwohl zu begrüßen.

„Der Ethikrat gibt der Bundesregierung einen klaren Handlungsauftrag, endlich tiefgreifende Reformen in der Tierhaltung einzuleiten“, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, die Stellungnahme des Ethikrats. „Was die Mehrheit der Bürger längst weiß, wird in der Stellungnahme bestätigt: Der rein ökonomische Blick und die damit verbundenen intensiven Haltungssysteme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung sind ethisch mindestens fragwürdig und nicht mehr tolerierbar.“ Für Schröder hat sich Deutschland beim Thema Tierschutz inzwischen zum Entwicklungsland entwickelt. Sichtbar wäre dies unter anderem durch das starke Absacken in der Tierschutzrangliste. „Es gilt jetzt, die Kehrtwende einzuleiten und den Aufstieg in der Rangliste zu beginnen“, so Schröder.

Klare Botschaft an die Politik

Auch Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung nimmt die Stellungnahme des Ethikrats wohlwollend zur Kenntnis. „Die Botschaft an die Politik ist klar: Was Tierschutzorganisationen bereits seit Jahren fordern und was zudem gesellschaftlicher Konsens ist, muss jetzt endlich umgesetzt werden. Wir brauchen kein Herumdoktern an den Symptomen eines kranken Systems, sondern einen tiefgreifenden Strukturwandel. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sollte die Aussagen des Ethikrats als grundlegende Kritik an ihrer bisherigen Arbeit verstehen. So kann es nicht weitergehen“, so Klosterhalfen.



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