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Konsequent intransparent

Korruption Nachhaltigkeitsberichte
Bei den Bürotürmen wird Transparenz oftmals ernster genommen als in den Nachhaltigkeitsberichten. © Gerhard Bögner / Pixabay

Für Großunternehmen gehört der Nachhaltigkeitsbericht nicht nur zum guten Ton, sondern ist inzwischen Pflicht. Dabei orientieren sich die meisten Unternehmen an den Standards der Global Reporting Initiative GRI. Transparency Deutschland hat nun zum vierten Mal Nachhaltigkeitsberichte mit Blick auf die Themen Korruption und politische Einflussnahme untersucht.

Der geschätzte Umsatzverlust durch Korruption liegt in Deutschland bei rund 400 Milliarden Euro pro Jahr.

Die meisten großen Unternehmen gehen davon aus, dass sie in irgendeiner Weise von Korruption betroffen sind. Das hat eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr unter 853 Unternehmen ergeben. Geschätzter Umsatzverlust rund 400 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist zwar nicht gleichbedeutend mit dem wirtschaftlichen Schaden für die Volkswirtschaft, denn der Umsatz wird ja an anderer Stelle gemacht. Allerdings zeigen die Zahlen, dass Korruption für Unternehmen ein Thema von beachtlicher Bedeutung ist.

Bedeutung und Berichterstattung passen nicht zusammen

Doch das spiegelt sich nicht in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen wider, wie eine aktuelle Untersuchung von Transparency Deutschland zeigt. Die Berichte von 19 Unternehmen hat Projektleiter und Studienautor Manfred zur Nieden hinsichtlich der Thematik Korruption und politische Einflussnahme analysiert. Das ist sicher nicht repräsentativ, allerdings wurde die Auswahl auch nicht zufällig getroffen. Grundlage waren die Unternehmen, die bereits in den drei vorangegangenen Studien untersucht wurden. Die wurden aus dem IÖW/future-Ranking der Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen ausgewählt, und zwar aus den fünfzig am besten bewerteten Berichten, die nach den GRI-Richtlinien auf der höchsten Anwendungsebene erstellt wurden.

Die untersuchten Nachhaltigkeitsberichte

Die untersuchten Nachhaltigkeitsberichte zur Berichterstattung über Korruptionsbekämpfung
Quelle: Transparency Deutschland, Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen – 4. Untersuchung der Berichterstattung nach den GRI-Standards

Zur Nieden hat nun untersucht, in welchem Umfang die in den GRI-Standards enthaltenen Themen gewählt und extern geprüft werden und wie vollständig auch in Bezug auf die GRI-Vorgaben über den Themenbereich Korruption berichtet wird. Das Ergebnis: Insgesamt sind die Nachhaltigkeitsberichte zu unvollständig, uneinheitlich und nicht ausreichend transparent. Dadurch ist keine Vergleichbarkeit der ethischen Bemühungen der Unternehmen gegeben.

GRI-Anforderungen werden missachtet

Bei der Berichterstattung zur Korruptionsbekämpfung geben die Unternehmen im Durchschnitt weniger als 50 Prozent der von den GRI-Standards geforderten Informationen an – und die Auslassungen werden überwiegend nicht begründet. Für zur Nieden eine bemerkenswert hohe Zahl an Verstößen gegen den GRI-Berichtsrahmen. Allerdings zeigt sich ein höchst unterschiedliches Bild im Detail. Während manche Unternehmen zu allen erforderlichen Punkten Angaben machen, werden diese bei anderen auf wenige Informationen beschränkt. Grundsätzlich wird das Thema Korruption in den Nachhaltigkeitsberichten der meisten Unternehmen als relevant erachtet. Bei der Auskunft über die Korruptionsbekämpfung hüllt sich ein Großteil allerdings in Schweigen. „Dass die Unternehmen gerade über Korruptionsbekämpfung so wenig berichten, belegt leider wieder einmal, dass Freiwilligkeit auch über viele Jahre nicht zum Ziel führt“, so Manfred zur Nieden. „Dasselbe gilt für Lobbyaktivitäten und Parteispenden: Angesichts ihrer Bedeutung für unsere Demokratie und Rechtstaatlichkeit sollte die Berichterstattung darüber verpflichtend sein.“

Berichterstattung über die korruptionsbezogenen Angaben

Berichterstattung über die korruptionsbezogenen Angaben
Quelle: Transparency Deutschland, Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen – 4. Untersuchung der Berichterstattung nach den GRI-Standards

Generell zeigt sich eine Tendenz, dass sich die Unternehmen weniger nach den GRI-Standards richten. Einige haben die Anzahl der GRI-Angaben so stark reduziert, dass die Aussage „der Bericht ist in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt worden“ fragwürdig erscheint. Daher sollte ein Mindestniveau eingeführt werden, um diese Aussage treffen zu dürfen, fordert zur Nieden.

Fragwürdige Rolle der Wirtschaftsprüfer

Die meisten der 19 untersuchten Berichte wurden durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Problematisch ist, dass die Unternehmen die Auswahl der zu prüfenden Themen vorgeben. Berichte können daher den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers erhalten, selbst wenn äußerst wenige Informationen tatsächlich geprüft wurden. Die Studie schlägt der GRI deshalb vor, für einen solchen Bestätigungsvermerk ein Minimum von geprüften Angaben zu fordern. „Es scheint an einem kritischen Blick der externen Prüfer zu mangeln, denn: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben in allen Fällen die Übereinstimmung mit den GRI-Standards bestätigt. Dies steht in einem krassen Gegensatz zu unseren Ergebnissen mit vielen Verstößen gegen die korruptionsbezogenen GRI-Vorgaben“, so Helena Peltonen-Gassmann, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland. Sie empfiehlt daher unter anderem stringentere Regelungen zur Verbesserung der Transparenz und Validität der externen Prüfurteile.



GRI Standard Korruptionsbekämpfung

Unter der Ziffer GRI 205 befindet sich der themenspezifischer GRI-Standard der 200er-Reihe (Ökonomie) zur Korruptionsbekämpfung. Er muss von Unternehmen angewendet werden, die Korruption als wesentliches Thema identifiziert haben. Berichterstatter mit der Option „Umfassend“ müssen alle drei Angaben bearbeiten, unter der Option „Kern“ muss mindestens eine Angabe gemacht werden.

In den GRI-Standards bezieht sich Korruption unter anderem auf Praktiken wie Bestechungen, Schmiergeldzahlungen, Betrug, Erpressung, betrügerische Absprachen und Geldwäsche. Sie umfasst auch das Angebot oder die Annahme von Schenkungen, Krediten, Gebühren, Belohnungen oder anderen Vorteilen von einer Person, das bzw. die dazu verleiten soll, unehrliche oder illegale Handlungen auszuführen oder das Vertrauen in die Verhaltensweisen des Unternehmens zu missbrauchen.

Angaben zum Managementansatz (Verweis auf GRI 103)

Gibt Einblick in die Art und Weise, wie eine Organisation mit einem wesentlichen Thema, den damit verbundenen Auswirkungen und den vertretbaren Erwartungen und Interessen der Stakeholder umgeht. Der Managementansatz ist eine Pflichtanforderung. Ergänzend können freiwillige Angaben gemacht werden, beispielsweise mit welchen Verfahren Risiken bewertet, oder Interessenkonflikte identifiziert werden. Freiwillig sind auch Angaben zum Umgang mit Spenden und anderen wohltätigen Zuwendungen, ebenso wie Angaben zu Schulungen der Führungskräfte und der Belegschaft.

Angabe 205-1 | Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden

Verpflichtend sind Angaben zur Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden und zu den erheblichen Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.

Angabe 205-2 | Kommunikation und Schulungen zu Richtlinien und Verfahren zur Korruptionsbekämpfung

Der Nachhaltigkeitsbericht muss folgende Angaben enthalten:

  1. Gesamtzahl und Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Region.
  2. Anzahl und Prozentsatz der Angestellten, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie und Region.
  3. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftspartner, die über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden, aufgeschlüsselt nach Art des Geschäftspartners und Region. Es muss beschrieben werden, ob andere Personen oder Organisationen über die Richtlinien und Verfahren der Organisation zur Korruptionsbekämpfung in Kenntnis gesetzt wurden.
  4. Gesamtzahl und Prozentsatz der Mitglieder des Kontrollorgans, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Region.
  5. Gesamtzahl und Prozentsatz der Angestellten, die eine Schulung zur Korruptionsbekämpfung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie und Region.

Angabe 205-3 | Bestätigte Korruptionsvorfälle und ergriffene Maßnahmen

Der Nachhaltigkeitsbericht muss folgende Angaben enthalten:

  1. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
  2. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
  3. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
  4. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.

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