Schadstoffe in Sportartikeln

Kleine Sportartikel wie Yogamatten, Hanteln oder Gymnastikbälle sind in vielen Haushalten vorhanden. Die sind allerdings häufig mit Schadstoffen belastet. Darüber müssen die Hersteller informieren. Eine Untersuchung offenbart, die Unternehmen sind sich ihrer Auskunftspflicht noch nicht bewusst.

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Kleine Sportartikel wie Yogamatten, Hanteln oder Gymnastikbälle sind in den meisten deutschen Haushalten vorhanden. Die sind allerdings häufig mit Schadstoffen belastet. Im Rahmen des EU-Projekts AskREACH wurden 82 Produkte untersucht und die Informationspflicht der Hersteller getestet. Das Ergebnis offenbart, die Unternehmen sind sich ihrer Auskunftspflicht noch nicht bewusst.

Sport ist Mord pflegte der ehemalige englischen Premierminister Winston Churchill zu sagen. Ob er dabei an den Schadstoffgehalt von Sportartikeln dachte, ist nicht überliefert. Sicher ist allerdings, dass  Deutschlands Bürger es eher nicht mit Churchill halten. Sie geben jährlich mehr als 85 Milliarden Euro für Sport, Fitness und Gesundheit aus, den großen Teil davon für die aktive Sportausübung, also beispielsweise für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios.

Steigende Umsätze bei Sportartikeln

Die Branche konnte von den geschlossenen Fitnessstudios und dem Trend zum Home-Gym zumindest teilweise profitieren. Vor allem die kleineren Artikel wie Hanteln, Yogamatte, Springseil,  Faszienrolle und Sportschuhe sind heute in den meisten Haushalten anzutreffen. Das hauptsächlich verwendete Material bei diesen Artikeln ist Kunststoff. Der bietet die farbenfrohe Vielfalt, die erforderliche Haltbarkeit und auch die nötige Robustheit. Doch diese Eigenschaften haben eine Schattenseite, die beim Kauf gerne vergessen wird.

Problemfall besonders besorgniserregenden Stoffe

Die Rede ist von sogenannten besonders besorgniserregenden Stoffen. Dazu gehören beispielsweise Schwermetalle, Weichmacher, Flammschutzmittel und Alkylphenole. Diese wurden nun im Rahmen des EU-LIFE Projekts AskREACH in 82 Proben von Sportartikeln aus 13 europäischen Ländern untersucht. Wie das Umweltbundesamt mitteilte, erhielten elf Prozent der untersuchten Produkte eine Schadstoffkonzentration von mehr als 0,1 % und unterliegen damit einer speziellen Auskunftspflicht. Hersteller, Importeure und Händler müssen ihre Kunden darüber auf Anfrage informieren. Die Umweltschutzorganisation BUND ist deutscher Projektpartner von AskREACH und hat bei den Unternehmen nachgefragt. „Keine Firma war in der Lage, ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht nachzukommen und korrekte Angaben zum Schadstoffgehalt zu machen“, sagt Manuel Fernandez, BUND-Experte für Chemikalienpolitik.

Sieben Produkte dürften nicht mehr verkauft werden

Immerhin sieben der getesteten Produkte enthielten die Weichmacher DEHP oder DIBP in einer Konzentration von mehr als 0,1%. Sie dürfen in der Europäischen Union gar nicht mehr verkauft werden. Weichmacher wie DEHP oder DIBP stehen im Verdacht, schädlich auf das Hormonsystem zu wirken und gelten deshalb als besonders besorgniserregender Stoff. DIBP wurde in einer Konzentration von 41 % in einem Pilates-Ball und 35 % in einem Trainings-Ball gefunden. In einem Springseil wurden 2,6% kurzkettige Chlorparaffine gefunden, eine Stoffgruppe, die nur in Konzentrationen bis max. 0,15% in Erzeugnissen erlaubt ist. Ein Allergen, das als SVHC gilt, wurde in einer Konzentration über 0,1% in einem Tennisball und in einer Yogamatte gemessen.

Quelle: Global 2000

„Weichmacher können aus Artikeln ausdünsten, und der Mensch ist über Haut und Atmung diesen Stoffen ausgesetzt“, sagt Waltraud Novak, Chemikalien-Expertin bei GLOBAL 2000, dem AskREACH Projektpartner aus Österreich. „Dass wir sie nun in Fitness-Artikeln gefunden haben, die die Gesundheit fördern sollen, ist umso erschreckender.“

Verbraucher haben ein Recht auf Auskunft

Artikel 33 der REACH-Verordnung legt den Auskunftsanspruch der Verbraucher in Bezug auf SVHC-Stoffe fest. SVHC-Stoffe sind die als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe (Substances of Very High Concern). Sind sie in einer Konzentration von über 0,1 % in der Gesamtmasse enthalten, greift die Informationspflicht. Unternehmen haben dann 45 Tage Zeit auf eine Anfrage zu antworten, sofern ihr Produkt SVHC-Stoffe enthält. Keine Antwort zu bekommen, kann also zwei Gründe haben. Entweder will das Unternehmen die Anfrage nicht bearbeiten, oder das Produkt enthält keine SVHC-Stoffe.

Quelle: Umweltbundesamt

Die Unwissenheit darüber ist unbefriedigend. Im Rahmen der Untersuchung wurden für 56 Prozent der Artikel die Anfrage nicht beantwortet, auch nicht nach einer Erinnerung. Dieses Kommunikations-Defizit soll durch das Projekt AskREACH verbessert werden und die Auskunftspflicht bei Unternehmen und Verbrauchern bekannter werden. Zudem sind die Unternehmen seit diesem Jahr auch dazu verpflichtet, über gefährliche Inhaltsstoffe der SVHC-Kategorie in ihren Produkten direkt die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) zu informieren.

Schadstoffe in Sportartikeln? Die App Scan4Chem hilft.

Mit der App Scan4Chem soll das Auskunftsersuchen für Verbraucher deutlich vereinfacht werden. Zudem wird durch mehr Verbraucheranfragen der Druck auf die Unternehmen erhöht und die Datenbank befüllt. Mit einem Barcode-Scan und wenigen Klicks ist eine Anfrage an den Hersteller schnell versendet. Bei Schwierigkeiten mit der App oder den Reaktionen der Unternehmen springen Mitarbeiter de4s Umweltbundesamtes hilfreich zur Seite. Ihnen geht es darum möglichst viele Verbraucher der Nutzung zu überzeugen und damit für einen umfangreichen Datenbestand zu sorgen. Jede Antwort landet nämlich in einer Datenbank und wird bei einer erneuten Anfrage als erstes abgefragt. Dieses Vorgehen erleichtert auch den Unternehmen den Umgang mit AskREACH. Das eigentliche Ziel ist es aber, zunehmend auf den Einsatz von SVHC-Stoffen zu verzichten.

Unabhängig vom Einsatz der App können Verbraucher mögliche Schadstoffbelastungen erkennen. Ein Hinweise kann ein starker chemischer Geruch sein. Auch sehr billige Kunststoffartikel aus weichem PVC oder dunklem Hartplastik geben einen Hinweis auf eine mögliche Schadstoffbelastung. Im Zweifel sollte man einfach auf den Kauf verzichten. Vielleicht lassen sich aber auch Alternativen aus anderen umweltfreundlicheren Materialien finden. Das ist bei Sportprodukten allerdings schwierig, deshalb können Umweltsiegel einen Hinweis auf sichere Materialien geben.



Auswahl an SVHC-Stoffen

Phthalate

Phthalate sind so Weichmacher die dafür eingesetzt werden, um Kunststoffe geschmeidiger zu machen. Sie sind deshalb in vielen Sportartikeln enthalten. Einige Phthalate gelten als gefährlich, weil sie den Hormonhaushalt des Körpers verändern können. DEHP war eines der am häufigsten verwendeten Phthalate, wird aber zunehmend wegen seiner fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften durch weniger bedenkliche Phthalate wie DINP und DIDP ersetzt.

Flammschutzmittel

Flammschutzmittel werden eingesetzt, um die Entflammbarkeit von Produkten zu reduzieren. Sie gelten für die menschliche Gesundheit und die Umwelt als gefährlich, unter anderem weil sie schlecht abbaubar sind. Deshalb gelten Flammschutzmittel nicht nur als besorgniserregende Substanzen, sondern sind auch als persistente organische Schadstoffe (POP) eingestuft.

Kurzkettige Chlorparaffine (SCCPs)

Chlorparaffine werden in lang-, mittel- und kurzkettige Chlorparaffine eingeteilt. Vor allem kurzkettige Chlorparaffine gelten als giftig und sind deshalb als SVHC eingestuft. Chlorparaffine sind sehr langlebig und sind von der Internationalen Agentur für Krebsforschung als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ eingestuft. Außerdem sind sie für Wassertiere sehr giftig.

Schwermetalle

Schwermetalle sind Metalle mit einer hohen Dichte. Bei ihnen macht die Dosis das Gift. Zwar kommen sie in geringen Dosen auch in der Natur vor und sind einerseits lebensnotwendig. Schon geringfügig zu hohe Dosen können aber bereits gesundheitsschädlich sein. Sie lassen sich in teilweise zu starker Konzentration in Böden nachweisen und geraten so über das Grundwasser wieder zum Menschen, wo sie als krebserzeugend gelten und belastend für das Nervensystem sind.

Azodicarbonamid (ADCA)

Azodicarbonamid wird als Treibmittel bei der Herstellung von geschäumten Kunststoffen verwendet. Sie sind deshalb in Sportartikeln zu finden, vor allem bei Yoga- und Gymnastikmatten. Sie sind als SVHC eingestuft, weil sie im Zusammenhang mit Allergien und Atemwegserkrankungen stehen.

Alkylphenole

Alkylphenole werden  auch als nichtionische Tenside bezeichnet und werden unter anderem in der Textilproduktion eingesetzt, um die Oberflächeneigenschaften der Produkte zu verändern. Sie sind sehr langlebig, werden mit der reproduktiven Gesundheit in Verbindung gebracht und sind für Wassertiere besonders schädlich.

Bisphenol A (BPA)

Bisphenol A wird häufig in Produkten aus Hartplastik eingesetzt, beispielsweise in Trinkflaschen. Weil Bisphenol A fortpflanzungsschädigende und hormonell wirksame Eigenschaften hat, ist es als SVHC klassifiziert.


Scan4Chem-App zum Download

Thomas Feldhaus: